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Bayerisches Volksgetränk

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Das Bayerische Volksgetränk
Mit einem Pro-Kopf-Verbrauch von ca. 162 l
liegt Bayern an der Spitze des Bierverbrauchs in der Bundesrepublik.
Rechnet man die unter 16-Jährigen heraus, die beim Konsum
alkoholhaltiger Getränke korrekterweise vernachlässigt werden müssen, so
errechnet sich ein Pro-Kopf-Verbrauch der über 16-Jährigen von sogar ca.
215-220 l im Jahr.
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Damit ist bayerisches Bier nicht nur ein "Volksgetränk", es gehört in
Bayern zweifellos auch zu den Grundnahrungsmitteln.
Gerade bei Grundnahrungsmitteln stellt sich jedoch in besonderer Weise
die Frage nach dem Umfang von Rückständen solcher Stoffe, die für die
menschliche Gesundheit bedenklich oder gar schädlich sind.
Die modernen Anbauformen landwirtschaftlicher Erzeugnisse und die
allgemeine Belastung unserer Umwelt mit Schadstoffen unterschiedlichsten
Ursprungs bewirken heute, daß es Nahrungsmittel, die gänzlich
rückstandsfrei sind, nicht gibt.
Um so wichtiger ist es gerade bei Grundnahrungsmitteln, einerseits die
Rückstandsbelastung zu minimieren und andererseits auf die Zugabe all
solcher Stoffe zu verzichten, die für die Herstellung dieser
Nahrungsmittel offenkundig nicht erforderlich sind.
Dies gilt im Besonderen für Zusatzstoffe, die beispielsweise Geschmack,
Farbe oder Haltbarkeit des Bieres wie auch die Stabilität seines
Schaumes künstlich beeinflussen sollen, und deren Verwendung sich in den
zurückliegenden bald 500 Jahren als für die Bierproduktion völlig
überflüssig erwiesen hat.
Die Beschränkung auf die Verwendung ausschließlich von Wasser, Malz,
Hopfen und Hefe für die Bierproduktion in Bayern ist damit nicht nur ein
Zeichen besonders hoher Braukunst; sie steht auch für ein Bekenntnis zum
aktiven Verbraucherschutz, steht für ein in höchstem Maße reines,
bekömmliches Qualitätsprodukt.
Diese Bedeutung des Reinheitsgebotes findet sich schon in der Begründung
zum Entwurf des Biersteuergesetzes vom 26. Juli 1918 eindrucksvoll
bestätigt:
"Die Erfahrungen haben gelehrt, daß das Reinheitsgebot ein stets
gleichbleibendes und einwandfreies Produkt mit größter Sicherheit zu
gewährleisten vermag und gesundheitliche Schädigungen des Verbrauchers,
wie sie bei der Verwendung von Ersatzstoffen nicht selten zu beobachten
waren, nicht herbeiführt!"
So ist bayerisches Bier, gebraut nach dem Bayerischen Reinheitsgebot
von 1516 – in Maßen genossen – sicherlich die wohlschmeckendste Art, die
Gesundheit zu bewahren, und zugleich die gemütlichste, die Hektik des
Alltags abzubauen. |
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